Verehrter Gast,
nachfolgend informieren wir Sie über die Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag. Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass der verbindliche Beherbergungsvertrag mit der Annahme unseres Angebotes vorliegt. Die Rechtmäßigkeit dieses Vertrages begann mit Datum unseres Reservierungsschreibens. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich den Abschluss unserer Absicherung gegen Reiserücktritt. Die Konditionen finden Sie untenstehend.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und Verwandte Betriebe im deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der von Gastwirt ersparten Aufwendungen (Vergütung bei Buchung mit Frühstück = 20 % Vergütung bei Buchung mit Halbpension = 30 %).
5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Preisänderungen bei Mehrwertsteueränderungen vorbehalten.
Mit Rücksicht auf die nachfolgenden Gäste bitten wir Sie, bei der Abreise die Zimmer bis spätestens 10.30 Uhr zu räumen, die Anreise ist ab 15.00 Uhr möglich.
Stornierung
Im Falle der Absage einer fest vereinbarten Zimmerbuchung können wir auf die Zusendung einer Ausfallrechnung nur verzichten, wenn es uns gelingt, das Zimmer für den gesamten Zeitraum Ihrer ursprünglichen Buchung weiter zu vermitteln.
Auch bei der Verschiebung des Anreise- oder Abreisetages sowie Krankheit werden die entstehenden Kosten in Höhe von 80 % des Tarifes für Übernachtung/Frühstück berechnet (gemäß Empfehlungen der Fachgruppe im DEHOGA).
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei der ERV! Formulare erhalten Sie über das Hotel. Bei E-Mail-Reservierungen finden Sie den Link auf der Bestätigung.