Verehrter Gast,
nachfolgend informieren wir Sie über die Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag. Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass der verbindliche Beherbergungsvertrag mit der Annahme unseres Angebotes vorliegt. Die Rechtmäßigkeit dieses Vertrages begann mit Datum unseres Reservierungsschreibens. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich den Abschluss unserer Absicherung gegen Reiserücktritt. Die Konditionen finden Sie untenstehend.
Stornierungen
Bis acht Wochen vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung der kompletten Reservierung möglich. Bei der Freigabe Ihrer vollständigen Buchung 55 bis 28 Tage vor Anreise berechnen wir 50% der vereinbarten Leistung, bei Absage 27 bis 0 Tage vor Anreise sind dies 80%.
In der Saison C ist bis vier Wochen vor Anreise eine kostenfreie Stornierung möglich. Bei einer Freigabe Ihrer Buchung innerhalb der letzten 27-0 Tage vor Anreise beträgt die Stornierungsgebühr 50% des ursprünglichen Zimmerpreises.
Bei einer durch Teilstornierung entstandenen Reservierungslücke behalten wir uns die Berechnung von Gebühren in Höhe von 80% des Zimmerpreises vor.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und Verwandte Betriebe im deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der von Gastwirt ersparten Aufwendungen (Vergütung bei Buchung mit Frühstück = 20 % Vergütung bei Buchung mit Halbpension = 30 %).
5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Preisänderungen bei Mehrwertsteueränderungen vorbehalten.
Mit Rücksicht auf die nachfolgenden Gäste bitten wir Sie, bei der Abreise die Zimmer bis spätestens 10.30 Uhr zu räumen, die Anreise ist ab 15.00 Uhr möglich.

